Krankenkassen übernehmen immer häufiger die Kosten für osteopathische Behandlung.
Die Krankenkassen bieten ihren Versicherten im Rahmen einer Satzungsleistung die Möglichkeit der osteopathischen Behandlung, wenn diese medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ein Fortschreiten der Krankheit zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.

Der Anspruch setzt voraus, dass

  • die osteopathische Behandlung durch einen Arzt veranlasst wird. Eine entsprechende ärztliche Bescheinigung oder ein Privatrezept ist vorzulegen.
  • die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt wird, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt.
  • die Kostenübernahme ist bei den einzelnen Kassen unterschiedlich geregelt. Ob und in welchem Maß Ihre Kasse Kosten übernimmt, erfahren Sie bei Ihrem Kundenberater der Krankenkasse.

Abrechnung

Die Abrechnung für Ihre osteopathische Behandlung erfolgt wie bei einem Privatpatienten. Die Rechnung des Osteopathen bezahlen Sie zunächst selbst und reichen sie zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung im Original bei Ihrer Krankenkasse ein.  Diese überweist dann den Erstattungsbetrag auf das von Ihnen angegebene Konto.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.